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Für Privatpersonen

Die private Einkommensteuererklärung kann ein komplexes fehlerbehaftetes und damit teures Unterfangen werden, wenn man keine vorgegebenen Fristen versäumen will und sich nicht laufend auf den neuesten Stand bringt.

Wir können Sie stark entlasten bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Viele Menschen haben auch beispielsweise gar keine Freude am Sortieren der Belege und beim genauen Eingeben in die vorgeschriebenen Systeme der Finanzverwaltung.

Wir alle wollen u.a. gute Straßen, innere Sicherheit, Schulen und Kindergartenplätze haben sowie auch eine sichere Altersversorgung. Deswegen zahlen wir auch (gerne) Steuern. Unsere Gesetze erscheinen oft deswegen so kompliziert, weil der Gesetzgeber versucht, es allen recht zu machen. Was leider nicht immer gelingt!

Das Nutzen der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten ist somit nichts Ungesetzliches – braucht aber eine umfassende Kenntnis des aktuellen Steuerrechts. Besonders gilt dies bei Auslandsbezug, da es absolut nicht ungesetzlich ist, im Ausland Geld anzulegen. Auch wenn das manche Zeitungsartikel oft so darstellen. Es ist nur ungesetzlich und damit auch strafbar, diese Zins- oder Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung nicht anzugeben. Ob neben der im Ausland bereits einbehaltenen und damit schon bezahlten Quellensteuer in Deutschland überhaupt noch Steuern bezahlt werden müssen kommt auf den Einzelfall an. Manchmal bekommt man sogar Steuern wieder erstattet.

Nicht nur bei fachlichen Änderungen, sondern auch bei der fortschreitenden „Technisierung“ – wie beispielsweise der elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen – stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

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